Anwendung von Botulinumtoxin in neurologischen Indikationen
Die Botulinumtoxin-Behandlung stellt heute einen nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil der neurologischen Behandlung insbesondere im Bereich von Bewegungsstörungen dar. Diese innovative Behandlung erfordert ein fundiertes Wissen und praktische ärztliche Fertigkeiten. Aus diesem Grund hat sich die Österreichische Dystonie- und Botulinumtoxin-Arbeitsgruppe (ÖDBAG) als Arbeitsgruppe der Österreichischen Parkinsongesellschaft (ÖPG) entschlossen, eine Zertifizierung zur Anwendung von Botulinumtoxin in neurologischen Indikationen anzubieten. Die Zertifizierung der Botulinumtoxin- AnwenderInnen erfolgt – nach Erfüllung der unten angeführten Bedingungen – gemeinsam durch die ÖPG und die Österreichische Gesellschaft für Neurologie (ÖGN). Die Namen der zertifizierten AnwenderInnen werden hier und auf der Homepage der ÖGN (www.oegn.at) veröffentlicht und stehen dadurch dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger in regelmäßig aktualisierter Form zur Verfügung.
Ziele: Folgende Ziele sollen mit dieser Zertifizierung erreicht werden:
- Einführung von Qualitätsstandards in der neurologischen Botulinumtoxin-Behandlung in Österreich.
- Erhöhung der Anzahl qualifizierter Botulinumtoxin-Anwender und Anwenderinnen im intra- und extramuralem Bereich. Nach Erlangung des Zertifikats sollten die AnwenderInnen die Behandlung mit Botulinumtoxin in den zugelassenen und wissenschaftlich gesicherten Indikationen „State of the Art“ durchführen können.
- Sicherung der Kostenübernahme für die neurologische Botulinumtoxin-Behandlung durch die Sozialversicherung in den zugelassenen Indikationen (für zertifizierte AnwenderInnen).
- Erleichterungen der Kostenerstattung für die Botulinumtoxin-Behandlung in wissenschaftlich gesicherten, aber dzt. nicht zugelassenen neurologischen Indikationen (für zertifizierte AnwenderInnen).
Zertifizierung: Diese besteht aus 3 wesentlichen Bestandteilen:
• Theoretische Grundlagen – Zertifizierungskurse:
Die theoretischen Grundlagen (insgesamt 16 Module) werden in insgesamt 4 Theoriekursen dargestellt. Die Kurse haben keinen Aufbaucharakter und müssen daher nicht in einer Folge absolviert werden. Weiters ist dadurch ein Einstieg in den theoretischen Teil der Zertifizierung bei jedem der Kurse möglich. Die Kurse werden im Rahmen der Jahrestagungen der folgenden neurologischen Fachgesellschaften abgehalten: ÖGN, ÖPG, Österreichische Gesellschaft für Neurorehabilitation (ÖGNR). Dadurch ist gewährleistet, dass die theoretischen Grundlagen für die Zertifizierung in 12 bis 18 Monaten erworben werden können.
• Praktische Fortbildungen
Im Rahmen von Workshops und Hospitationen sollen die praktischen Fertigkeiten geschult werden (insgesamt 15 Einheiten). Der Praxisnachweis im Rahmen von Workshops oder Einzelhospitationen (max. 5 Einheiten) kann nur an spezialisierten Zentren mit folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden: Mindestfrequenz von 25 BTX-Behandlungen/Monat in allen neurologischen Indikationen, Verwendung lokalisatorischer Techniken zur Injektionskontrolle (EMG, Stimulation oder Sonografie).
• 50 dokumentierte Behandlungen
Um die eigenen praktischen Fähigkeiten zu trainieren und nachzuweisen, müssen 50 Behandlungen im eigenen Bereich (Klinik oder Ordination) durchgeführt und mit einem Minimaldatensatz dokumentiert werden (BoNT-Zertifizierung_DokuBlatt.pdf).
Übergangsbestimmungen:
AnwenderInnen, die seit mindestens 3 Jahren Botulinumtoxin-Behandlungen in einer Mindestfrequenz von 30 Behandlungen/Jahr durchführen, können im Rahmen einer befristeten Übergangsregelung ein gültiges Zertifikat beantragen. Die Anträge auf Übergangsregelung sind an das Zertifizierungskomitee (unter unten angeführter Adresse) zu stellen. Das Zertifizierungskomitee wird sich mit den eingereichten Unterlagen auseinandersetzen und gegebenenfalls Rücksprache mit den Antragstellern halten. Eine Entscheidung ergeht in jedem Fall in schriftlicher Form.
Gültigkeitdauer des Zertifikates:
Die Gültigkeit des Zertifikates ist auf 2 Jahre beschränkt und wird nach formlosem Antrag und Nachweis der kontinuierlichen Patientenbehandlung und Fortbildung um jeweils 2 Jahre verlängert.
Kosten:
Für die Zertifizierungskurse sind je € 25,– (gesamt: € 100,–) zu entrichten. Für die Ausstellung des Zertifikates wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr und Unkostenbeitrag von € 190,– (Zertifizierung im Rahmen der Übergangsbestimmungen € 90,–). in Rechnung gestellt. Die Bearbeitungsgebühr für die Verlängerung der Gültigkeit des Zertifikates beträgt € 25,–.
Sekretariat des Zertifizierungskomitees:
Universitätsklinik für Neurologie
Medizinische Universität Wien (MUW)
Währinger Gürtel 18–20, 1090 Wien
c/o Univ.-Prof. Dr. Thomas Sycha
Tel.: 01/404 00-3145
E-Mail: botulinum(at)meduniwien.ac.at
Anfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an diese Adresse (vorzugsweise in elektronischer Form).
Das Zertifizierungskomittee der ÖDBAG:
Univ.-Prof. Dr. Peter Schnider, LK Hochegg,
Priv. Doz. Dr. Sylvia Bösch, Univ.-Klinik für Neurologie, Innsbruck,
Dr. Klemens Fheodoroff, Gailtal-Klinik Hermagor,
Univ.-Prof. Dr. Thomas Sycha, Univ.-Klinik für Neurologie Wien
